Finanzierung und Förderung von berufsbegleitender Weiterbildung

Die Finanzierung und Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind von sehr vielen individuellen Faktoren abhängig. In Österreich sind die Förderungsrichtlinien und -angebote auch in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.

Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen geben. Bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechende Förderstelle um die für Sie relevanten Kriterien abzuklären und nehmen Sie auch Kontakt mit einem Steuerberater auf um sich zu informieren.

Tipps vom Steuerberater

Mit Tipps vom Steuerberater erhalten Sie nützliche Informationen rund um die steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten für Angestellte und Selbstständige. Auch zum Thema Weihnachten (Geschenke, Weihnachtsfeier) haben wir Ihnen wichtige steuerliche Aspekte zusammengefasst.

Steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitnehmer*innen und Selbständige

Die Teilnahmegebühren von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Weiterbildung in Ihrem bestehenden beruflichen Umfeld darstellt, können Sie voll steuerlich absetzen. Sie können diese im Zuge ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung oder ihres Einkommensteuerausgleichs als Werbungskosten geltend machen. Darüber hinaus sind auch begleitende Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Fachliteratur, Arbeitsunterlagen steuerlich absetzbar.

  • Die Höhe der Kostenersparnis ist von Ihrem Jahreseinkommen abhängig.
  • 50% aller Kosten bei einem Jahreseinkommen von mehr als € 90.000,-
  • 42% aller Kosten bei einem Jahreseinkommen zwischen € 31.000,- und € 60.000,-

Beispiel zur Absetzbarkeit für Unternehmer / Private bei 42% Steuerprogression:

  1. Jahr: EUR 12.400,– bei 42% Steuer: tatsächliche Kosten 7.192,–
  2. Jahr: EUR 12.400,– bei 42% Steuer: tatsächliche Kosten 7.192,–

Gesamtinvestition: EUR 14.384,–

Infos zum Thema Steuerliche Ersparnis für Arbeitnehmer*innen und Selbständige

Vorteil für Arbeitnehmer

Im Gegensatz z.B. zu einer Prämie ist die Finanzierung von Weiterbildung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Vorteil für Arbeitgeber

Ist die Weiterbildung eines Arbeitnehmers im betrieblichen Interesse und das Unternehmen übernimmt die Kosten für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter, so sind diese Kosten für das Unternehmen Betriebsausgaben. Als Kosten der Weiterbildung gelten neben den unmittelbaren Kurskosten auch Ausgaben für Fachbücher, Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten, die der Unternehmer trägt.

Bildungsfinanzierung

Bildungssparen

Bildungssparen ist angelehnt an das Bausparen. Man schließt einen Bausparvertrag ab und kann vor Ablauf der sechs Jahre das angesparte Kapital (ohne Verlust von Zinsen oder Prämie) für Aus- und Weiterbildung entnehmen bzw. ein Bildungsdarlehen zum günstigen Zinssatz des Bauspardarlehens aufnehmen.

Bis zu einer Darlehenssumme von € 25.000,– braucht man keine Sicherstellung im Grundbuch. Sechs Monate nach der letzten Auszahlung muss mit den Rückzahlungen begonnen werden. Es gibt keine Altersgrenze. Das Darlehen kann auch in Raten ausbezahlt werden.

Bildungsdarlehen

Diverse Banken bieten für Studierende einen attraktiven Bildungskredit zu Sonderkonditionen. Finanziert werden können damit sämtliche Kurskosten, Lernmaterialien, Kosten für die Unterkunft sowie Fahrtkosten.

Förderungen für Teilnehmer*innen und Unternehmen

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen. Diese Kurse müssen der berufsorientierten Weiterbildung dienen – im Sinne einer Um- oder Höherqualifizierung.

Gefördert werden 50% der Kurskosten

Die Förderhöchstgrenze liegt zwischen € 900,– und € 1.250,–

Den Förderungsantrag stellt der Teilnehmer

Info zum Thema Bildungsscheck des Landes Salzburg

Info zum Thema Ansuchen Bildungsscheck des Landes Salzburg

Bildungskarenz (Plus) und Unternehmensfinanzierung

Bildungskarenz wird zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen vereinbart und kann entweder als durchgehendes Jahr (12 Monate) oder in Zweimonatsblöcken innerhalb von vier Jahren verbraucht werden. Die karenzierte Person erhält in dieser Zeit vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Kranken- und Unfallversicherungsschutz besteht weiter.

Der Arbeitgeber finanziert die Bildungsmaßnahme vor. Das Land Salzburg refundiert dem Unternehmen 50% der Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Person. Für den Mitarbeiter eröffnen sich neue Karriereperspektiven, da der Arbeitsplatz auch nach der Ausbildung erhalten bleibt.

In der Weiterbildungsphase reduziert das Unternehmen nicht nur Personalkosten sondern auch Rekrutierungskosten und kann auf höher qualifizierte MitarbeiterInnen zurückgreifen

Bildungskarenz | Bildungskarenz plus

Unternehmen

ESF – Europäischer Sozialfonds in Österreich

Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer*innen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen durch Qualifizierung zu sichern und andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern und ein Instrument zur Personalentwicklung anzubieten.

Das Unternehmen beantragt beim AMS seines Bundeslandes eine Förderung aus dem ESF. Dieser Fond übernimmt bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis zu ¾ der Kurskosten – max. € 10.000,– pro Teilnehmer und bis zu 60% der indirekten Kosten.

Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.

Weitere Informationen

Weiterbildung für Auslandsmitarbeiter – go-international

Österreichische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen in den Auslandsniederlassungen durch Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Bildungsanbieter fördern, werden durch go-international dabei finanziell unterstützt.

Dadurch wird die Effizienz und Konkurrenzfähigkeit dieser Vorposten der österreichischen Wirtschaft vor Ort gestärkt, und die Bindung der lokalen MitarbeiterInnen an das Unternehmen und deren Identifikation mit dem Wirtschaftsstandort Österreich erhöht.

Die Weiterbildungsmaßnahmen können im Ausland oder in Österreich gesetzt werden, es muss sich dabei jedenfalls um österreichisches Know-how handeln.

Weitere Informationen

Innovationsassistenz

Förderungswerber sind Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer (Salzburg) sind.

Förderbar ist die ordentliche, unselbstständige Vollzeitbeschäftigung eines/einer neu eingestellten Fachhochschul-, Hochschul- bzw. UniversitätsabsolventIn, für zumindest 1,5 Jahre. Durch die Einstellung einer „Innovationsassistenz“ soll ein konkretes Innovationsvorhaben bzw. Projekt initiiert werden. Pro Unternehmen kann nur ein Projekt unterstützt werden. Unternehmen definieren ein Innovationsvorhaben mit 2 Jahren Laufzeit.

  • Innovationsassistent*innen sind Jungakademiker*innen, die im Unternehmen bei der Planung und Umsetzung eines konkreten Innovationsvorhabens zum Einsatz kommen.
  • Erfahrene Berater*innen begleiten die Innovationsassistent*innen während der Projektdauer und sichern die erfolgreiche Umsetzung der Projekte.
  • Die Förderung der Unternehmen besteht aus einem Zuschuss zum Monatsgehalt der/des InnovationsassistentIn (max. € 90.000,– für 18 Monate), sowie der Übernahme der Beraterkosten (max. 8 Tage mit einem Tagsatz von € 650,— inkl. Nebenkosten).
  • Die/der Innovationsassistent*in erhält eine praxisorientierte Zusatzausbildung, die sich auf den Auf- bzw. Ausbau des Innovationsmanagement bezieht. Diese wird vom Programm getragen (max. € 7.000,–).

Info zum Thema Informationen zur Innovationsassistenz

Alle Angaben ohne Gewähr! Das IfM übernimmt keine Garantie für die Gewährung einer Förderung. Aus dieser Auflistung erwächst Ihnen kein Rechtsanspruch!

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